Pflegebeitrag für erbrachte Leistungen
Im folgenden möchten wir Sie mit den wichtigsten Infos zur Pflegebeitragsverrechnung in unserem Verein vertraut machen:
Die stark zunehmende Zahl an pflegebedürftigen Personen hat auch für die Hauskrankenpflege steigende Kosten zur Folge. Arbeitsintensive
Pflegesituationen sowie die immer umfangreicher werdenden Organisationsaufgaben führen zu erheblichen Mehrstunden, die über dem vom
Land Vorarlberg geförderten Personalschlüssel liegen.
Bisher konnten wir die Kosten durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie durch die Förderungen des Landes, der Stadt Feldkirch und der
Krankenkassen abdecken.
Die Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass – trotz sehr sparsamen Wirtschaftens – die Kosten unserer Arbeit
aus den oben erwähnten Einnahmen nicht mehr zur Gänze abgedeckt werden können.
Der Vorstand des Krankenpflegevereines ist für die finanziellen Angelegenheiten verantwortlich. Deshalb haben wir darüber schon mehrfach
und frühzeitig informiert und schon anlässlich der Jahreshauptversammlung 2012 den Grundsatzbeschluss zur Einhebung eines Pflegebeitrages
gefasst. Wir haben im Jahr 2014 die organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen und heben diesen Pflegebeitrag seit dem
1. Jänner 2015 jeweils im 2-Monatsrythmus rückwirkend ein.
Berechnungsgrundlage:
Die erbrachten Pflegeleistungen werden vom Pflegepersonal in sogenannten Leistungseinheiten aufgezeichnet, die auch für die Zahlungen des
Landes, der Stadt Feldkirch und der Krankenkassen herangezogen werden. Eine Leistungseinheit beträgt 5 Minuten und dafür berechnen wir
Ihnen 0,70 Euro, das sind 8,40 Euro pro Stunde. Das sind knapp 19 % der tatsächlichen Kosten pro Stunde von 45,00 EUR.
Damit folgen wir einer Empfehlung des Landesverbandes für Hauskrankenpflege. Die Krankenpflegevereine Nofels, Altenstadt, Tosters und
Feldkirch-Levis-Tisis heben bereits seit mehreren Jahren ebenfalls einen Pflegebeitrag in ähnlicher Höhe ein.
Eine Leistungseinheit umfasst nicht nur die unmittelbaren pflegerischen Leistungen am Patienten, sondern auch den Zeitaufwand für
Pflegeplanung, Leistungs- und Pflegedokumentation, sowie organisatorische Aufgaben und Fahrzeiten. Für medizinisch notwendige Leistungen
erfolgt allerdings keine Berechnung.
Die Verrechnung des Pflegebeitrages erfolgt alle zwei Monate.
Rechnungen werden somit in den Monaten März, Mai, Juli, September und November gestellt.
Bei speziellen Fragen zu diesem Thema erteilen wir Ihnen gerne weitere Auskünfte unter den folgenden Telefonnummern:
Obmann-Stv. Christine Tschann – Tel. +43 677 611 610 60
Unser Pflegeteam wird auch weiterhin bemüht sein, die pflegerischen Leistungen wie bisher zu bieten. Damit wir den bewährten Standard halten
können, sehen wir uns wie der überwiegende Teil aller Krankenpflegevereine des Landes gezwungen, in Zukunft eine geringe Kostenbeteiligung
in Form dieses Pflegebeitrages einzuheben. Wir bitten für diese Maßnahme um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen im Namen des Vorstandes
Dr. Stefan Allgäuer
Obmann